Steuerlexikon

Abspaltung

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Abspaltung bezeichnet die Übertragung eines Teilbetriebs auf einen anderen Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen – die abspaltende Gesellschaft besteht weiter. Rechtsgrundlage ist § 123 UmwG, steuerlich greift § 15 UmwStG.

Wann nutzt du sie?

Du trennst etwa die Vermietungs-Sparte von der operativen Tätigkeit, um Risiken zu entkoppeln, einen Verkauf vorzubereiten oder eine Holding-Struktur aufzubauen. Wichtig: Es muss sich um einen Teilbetrieb im steuerlichen Sinn handeln – eine eigenständige, lebensfähige Einheit.

Wie wird sie besteuert?

Mit Antrag auf Buchwertfortführung erfolgt die Abspaltung steuerneutral. Voraussetzung: doppelte Teilbetriebseigenschaft (das, was bleibt UND das, was geht). Sonst droht eine Aufdeckung aller stillen Reserven.

Welche Sperrfrist gilt?

Es gilt eine Nachspaltungsveräußerungssperre von fünf Jahren nach § 15 Abs. 2 UmwStG. Verkaufst du die abgespaltenen Anteile früher, wird die Abspaltung rückwirkend steuerpflichtig.

Verwandt: Umwandlung, Verschmelzung.

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Kar Heinz