Was du heute in deine Altersvorsorge einzahlst, mindert deine Steuerlast. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar — vorher galt eine schrittweise Anhebung.
Was zählt dazu?
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil)
- Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten)
- Beiträge zu Rürup-Renten (Basisrente)
Wie hoch ist der Höchstbetrag?
2024: 27.566 Euro für Singles, 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung. Riester-Beiträge laufen über einen separaten Sonderausgabenabzug mit Zulagen.
Hintergrund: Die Renten werden später nachgelagert besteuert — heute Abzug, später Steuerpflicht. Wer 2026 in Rente geht, versteuert rund 84 % der Auszahlung. Verwandt: Freibetrag.


