Steuerlexikon

Altersvorsorgeaufwendungen

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Was du heute in deine Altersvorsorge einzahlst, mindert deine Steuerlast. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar — vorher galt eine schrittweise Anhebung.

Was zählt dazu?

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil)
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten)
  • Beiträge zu Rürup-Renten (Basisrente)

Wie hoch ist der Höchstbetrag?

2024: 27.566 Euro für Singles, 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung. Riester-Beiträge laufen über einen separaten Sonderausgabenabzug mit Zulagen.

Hintergrund: Die Renten werden später nachgelagert besteuert — heute Abzug, später Steuerpflicht. Wer 2026 in Rente geht, versteuert rund 84 % der Auszahlung. Verwandt: Freibetrag.

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Kar Heinz