Die Anschaffungskosten sind die Basis dafür, wie viel du steuerlich abschreiben darfst. Sie umfassen alles, was du aufwendest, um ein Wirtschaftsgut zu kaufen und in betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Was zählt dazu?
Kaufpreis abzüglich Skonti und Rabatte, dazu Nebenkosten wie Notar, Makler, Grunderwerbsteuer, Transport und Montage. Auch nachträgliche Anschaffungskosten — etwa eine spätere Erweiterung — gehören dazu. Eigene Arbeitsleistung dagegen nicht.
Warum sind sie steuerlich wichtig?
Aus den Anschaffungskosten ergibt sich der Abschreibungsbetrag über die Nutzungsdauer und der Buchwert im Anlagevermögen. Falsch angesetzt verlierst du jahrelang Abschreibungspotenzial. Geregelt in § 255 Abs. 1 HGB.


