Steuerlexikon

Aussetzung der Vollziehung

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Du hast Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt — aber die Steuer wird trotzdem fällig. Genau dafür gibt es die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO. Sie stoppt die Zahlungspflicht, bis dein Einspruch oder deine Klage entschieden ist.

Wann wird sie gewährt?

Das Finanzamt setzt die Vollziehung aus, wenn es ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt oder die Vollziehung dich unbillig hart treffen würde. Du beantragst sie schriftlich, meist parallel zum Einspruch.

Was ist das Risiko?

Wenn du am Ende verlierst, werden Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat fällig — rückwirkend ab Fälligkeit. Das macht 6 % im Jahr. Bei aussichtsreichen Einsprüchen lohnt sich die AdV trotzdem, weil du Liquidität behältst. Mehr zum Rechtsschutz: Steuererklärung.

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Kar Heinz