Steuerlexikon

Auswärtstätigkeit

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Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn du vorübergehend außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich unterwegs bist — Kundenbesuch, Außendienst, Montage, Fortbildung in einer anderen Stadt.

Was kannst du absetzen?

  • Fahrtkosten: tatsächliche Belege oder 0,30 Euro/km bei eigenem Pkw (ab 21. km 0,38 Euro).
  • Übernachtung: Hotel komplett (mit Rechnung) oder Pauschale.
  • Verpflegungspauschale: 14 Euro bei 8–24 h Abwesenheit, 28 Euro bei über 24 h.

Was ist die erste Tätigkeitsstätte?

Das ist der Ort, an dem du dauerhaft tätig bist. Für die Fahrt dorthin gilt nur die Pendlerpauschale. Alles darüber hinaus = Auswärtstätigkeit. Bei Arbeitgeberzuschüssen unbedingt prüfen — sonst kürzt das Finanzamt deine Pauschalen.

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Kar Heinz