Du hast beim Kauf eines Wirtschaftsguts vollen Vorsteuerabzug gezogen — und nutzt es später ganz oder teilweise steuerfrei? Dann musst du die Vorsteuer nach § 15a UStG nachträglich berichtigen.
Wann greift die Berichtigung?
Sobald sich die Verwendung gegenüber dem ursprünglichen Vorsteuerabzug ändert — etwa Vermietung steuerpflichtig → steuerfrei, oder Geschäftswagen → mehr Privatnutzung als geplant.
Wie lange läuft der Berichtigungszeitraum?
- 5 Jahre bei beweglichen Wirtschaftsgütern (Maschinen, Fahrzeuge)
- 10 Jahre bei unbeweglichen (Gebäude, Immobilien)
Pro Jahr wird anteilig korrigiert. Bagatellgrenze: 1.000 Euro Vorsteuer pro Wirtschaftsgut — darunter keine Berichtigung. Bei Immobilieninvestitionen ist § 15a oft ein versteckter Steuerfallstrick. Verwandt: Umsatzsteuer.


