Steuerlexikon

Berichtigung des Vorsteuerabzugs

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Du hast beim Kauf eines Wirtschaftsguts vollen Vorsteuerabzug gezogen — und nutzt es später ganz oder teilweise steuerfrei? Dann musst du die Vorsteuer nach § 15a UStG nachträglich berichtigen.

Wann greift die Berichtigung?

Sobald sich die Verwendung gegenüber dem ursprünglichen Vorsteuerabzug ändert — etwa Vermietung steuerpflichtig → steuerfrei, oder Geschäftswagen → mehr Privatnutzung als geplant.

Wie lange läuft der Berichtigungszeitraum?

  • 5 Jahre bei beweglichen Wirtschaftsgütern (Maschinen, Fahrzeuge)
  • 10 Jahre bei unbeweglichen (Gebäude, Immobilien)

Pro Jahr wird anteilig korrigiert. Bagatellgrenze: 1.000 Euro Vorsteuer pro Wirtschaftsgut — darunter keine Berichtigung. Bei Immobilieninvestitionen ist § 15a oft ein versteckter Steuerfallstrick. Verwandt: Umsatzsteuer.

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Kar Heinz