Die Berlinklausel ist eine sehr verbreitete Regelung in gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten. Klingt ordentlich — kann aber teuer werden.
Was steht in der Klausel?
Beide Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern (Schlusserben).
Warum ist das steuerlich problematisch?
Beim ersten Todesfall überspringst du die Kinder. Ihre Freibeträge von je 400.000 Euro gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil verfallen. Beim zweiten Todesfall wird das gesamte Vermögen mit nur einem Freibetrag besteuert — oft mit deutlich höherem Steuersatz.
Bessere Alternativen?
- Vermächtnislösung: Kinder bekommen beim ersten Todesfall Vermögensteile direkt — Freibetrag wird genutzt.
- Supervermächtnis: Höhe der Zuwendung wird flexibel festgelegt.
- Pflichtteils-Strafklausel: verhindert Pflichtteilsforderungen ohne Erbverzicht.
Verwandt: Erbschaftsteuer.


