Betriebsausgabenpauschale bezeichnet einen festen Prozentsatz der Einnahmen, den bestimmte Berufsgruppen als Betriebsausgabe abziehen dürfen – ohne Einzelnachweis. Geregelt sind sie in BMF-Schreiben und Erlassen, nicht im Gesetz.
Wer nutzt sie?
Schriftsteller und Journalisten: 30 % der Einnahmen, max. 3.600 Euro pro Jahr (Hauptberuf) bzw. 25 % max. 900 Euro (Nebenberuf). Künstler bei künstlerischer Lehrtätigkeit ähnlich. Tagesmütter: 400 Euro pro Kind und Monat bei Ganztagsbetreuung.
Welche Vorteile bringt sie?
Du sparst dir die Belegsammlung. Liegen deine echten Kosten niedriger, gewinnst du. Wer höhere Kosten hat, sollte trotzdem den Einzelnachweis führen – beides kannst du frei wählen, aber nicht im selben Jahr mischen.
Worauf musst du achten?
Die Pauschale schließt alle Betriebsausgaben ein – auch AfA für Computer oder Schreibtisch. Liegen Sonderausgaben wie Beiträge zur Künstlersozialkasse darüber, kannst du sie separat ansetzen.
Verwandt: Betriebsausgaben, Freibetrag.


