Steuerlexikon

Bilanz

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Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist eine Übersicht, die das Betriebsvermögen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt (Aktiva) und wie diese finanziert sind (Passiva). Gemäß § 266 Abs. 1 HGB muss sie in Kontenform aufgestellt werden.

Ein Kaufmann ist gesetzlich verpflichtet, zu Beginn seines Gewerbes sowie am Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Diese Regelung ermöglicht es, die finanzielle Lage eines Unternehmens klar darzustellen.

Befreiung von der Bilanzierungspflicht

Nicht alle Unternehmen müssen zwingend eine Bilanz erstellen. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) von 2009 und das Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 gelten erleichterte Regelungen für Einzelkaufleute:

  • Wer bestimmte Schwellenwerte (z. B. Umsatz und Gewinn) nicht überschreitet, ist von der Pflicht zur Bilanzierung und Buchführung befreit.
  • Ziel ist es, besonders kleinen Unternehmen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Gliederung der Bilanz

Die Bilanz wird in zwei Hauptbereiche unterteilt: Aktiva und Passiva. Die genaue Gliederung ist im § 266 HGB festgelegt, insbesondere für Kapitalgesellschaften.

  1. Aktiva:
    • Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge)
    • Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)
  2. Passiva:
    • Eigenkapital (Eigene Mittel des Unternehmens)
    • Rückstellungen (z. B. für Pensionen oder Risiken)
    • Verbindlichkeiten (z. B. Kredite, Lieferantenforderungen)
    • Rechnungsabgrenzungsposten (z. B. Vorauszahlungen)

Bilanzgleichung und Bilanzzusammenhang

  • Bilanzgleichung: Die Summe der Aktiva und Passiva muss immer übereinstimmen. Der Unterschied zwischen Vermögen und Schulden bildet das Eigenkapital.
  • Bilanzzusammenhang: Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss identisch zur Schlussbilanz des Vorjahres sein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

Bilanzierungsgrundsätze

Bei der Bilanzerstellung gelten wichtige Prinzipien:

  1. Aktivierung und Passivierung:
    • Nur zum Unternehmen gehörige Wirtschaftsgüter dürfen in der Bilanz erscheinen.
  2. Bilanzklarheit:
    • Die Bilanz muss übersichtlich und verständlich gegliedert sein (§ 266 HGB).
  3. Bilanzwahrheit:
    • Alle Posten müssen korrekt bewertet und vollständig erfasst werden.
  4. Wertaufhellungsprinzip:
    • Informationen, die nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, müssen berücksichtigt werden, wenn sie die Verhältnisse zum Stichtag betreffen.

Bilanzberichtigung und -änderung

Falls die Bilanz falsche Ansätze enthält, muss eine Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 EStG vorgenommen werden. Korrekturen sind nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, um die Richtigkeit der Bilanz sicherzustellen.

Voraussetzungen für die Bilanzierung

In der Bilanz müssen alle Wirtschaftsgüter erfasst werden, die einem Unternehmen rechtlich oder wirtschaftlich zugeordnet werden. Dabei unterscheidet man zwischen:

  • Notwendigem Betriebsvermögen (z. B. Maschinen für Produktion)
  • Gewillkürtem Betriebsvermögen (z. B. freiwillig zugeordnete Vermögenswerte)
  • Privatvermögen (gehört nicht in die Bilanz)

Fazit: Die Bilanz als zentrales Instrument der Unternehmensdarstellung

Die Bilanz ist ein zentrales Werkzeug zur Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Finanzierung) und muss den gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB) entsprechen. Besonders wichtig sind die Bilanzierungsgrundsätze, die Klarheit, Richtigkeit und Vollständigkeit sicherstellen.

Durch Vereinfachungen wie das BilMoG und das Bürokratieentlastungsgesetz profitieren kleinere Unternehmen von Erleichterungen bei der Bilanzierung.

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Kar Heinz

 Karl Heinz Jörge sinature