Bei einer normalen Übertragung deckst du stille Reserven auf — Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert wird sofort versteuert. Die Buchwertneutralität erlaubt dir, zum Buchwert zu übertragen und die Steuer aufzuschieben.
Wann darfst du Buchwerte fortführen?
Nur in gesetzlich definierten Fällen — nicht beliebig. Die wichtigsten:
- § 6 Abs. 5 EStG: Übertragung zwischen Mitunternehmern derselben Personengesellschaft
- UmwStG: Umwandlungen — Verschmelzung, Spaltung, Einbringung
- § 6b EStG: Reinvestition aus Verkauf von Grundstücken/Gebäuden
Wo lauern Steuerfallen?
Sperrfristen! Beispiel § 6 Abs. 5: Wenn du das übertragene Wirtschaftsgut innerhalb von 7 Jahren verkaufst, wird rückwirkend voll besteuert. Bei Einbringungen nach § 22 UmwStG sind es ebenfalls 7 Jahre — mit jährlich abschmelzender Steuer.
Verwandt: Abschreibung, Anlagevermögen.


