Wenn dir dein Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung überlässt, ist das ein geldwerter Vorteil — und voll lohnsteuerpflichtig. Es gibt zwei Methoden, ihn zu versteuern.
1-%-Regel oder Fahrtenbuch?
- 1-%-Regel: jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als Privatanteil + 0,03 % pro km Entfernung Wohnung–Arbeit.
- Fahrtenbuch: alle Fahrten einzeln dokumentieren, Privatanteil wird exakt berechnet.
Sonderfall E-Auto
Reine E-Fahrzeuge bis 70.000 Euro Brutto-Listenpreis: nur 0,25 %. Hybrid-Fahrzeuge: 0,5 %. Massive Steuerersparnis im Vergleich zum Verbrenner.
Faustregel: Vielfahrer mit hohem Privatanteil → 1 %. Wenig Privatfahrten, teurer Wagen → Fahrtenbuch. Verwandt: Geldwerter Vorteil, Lohnsteuer.


