Wenn du dich ehrenamtlich engagierst — etwa als Kassenwart, Schiedsrichter oder Platzwart im Verein — kannst du dafür bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei bekommen. Das regelt die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG.
Wer bekommt sie?
Jeder, der nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation, Kirche oder juristische Person des öffentlichen Rechts tätig ist. Die Tätigkeit darf höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle ausmachen.
Unterschied zur Übungsleiterpauschale
- Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG): 3.000 Euro für pädagogische/künstlerische Tätigkeit (Trainer, Chorleiter).
- Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): 840 Euro für sonstige ehrenamtliche Arbeit.
Beide nicht kombinierbar für dieselbe Tätigkeit. Verwandt: Freibetrag.


