Wenn du dein Kind alleine erziehst und keine weiteren erwachsenen Personen in deinem Haushalt leben, steht dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG zu.
Wie hoch ist der Betrag?
- 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind
- + 240 Euro für jedes weitere Kind
Der Entlastungsbetrag wird automatisch über die Steuerklasse II berücksichtigt — du musst ihn beim Arbeitgeber nicht extra beantragen, wenn deine Lohnsteuerkarte schon Steuerklasse II ausweist.
Was sind die Voraussetzungen?
- Mindestens ein Kind, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst.
- Das Kind ist in deinem Haushalt gemeldet.
- Keine weitere volljährige Person lebt im Haushalt (außer eigene Kinder).
Eine neue Partnerschaft im selben Haushalt killt den Anspruch — auch ohne Heirat. Verwandt: Steuerklasse.


