Steuerlexikon

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Wenn du dein Kind alleine erziehst und keine weiteren erwachsenen Personen in deinem Haushalt leben, steht dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG zu.

Wie hoch ist der Betrag?

  • 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind
  • + 240 Euro für jedes weitere Kind

Der Entlastungsbetrag wird automatisch über die Steuerklasse II berücksichtigt — du musst ihn beim Arbeitgeber nicht extra beantragen, wenn deine Lohnsteuerkarte schon Steuerklasse II ausweist.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Mindestens ein Kind, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst.
  • Das Kind ist in deinem Haushalt gemeldet.
  • Keine weitere volljährige Person lebt im Haushalt (außer eigene Kinder).

Eine neue Partnerschaft im selben Haushalt killt den Anspruch — auch ohne Heirat. Verwandt: Steuerklasse.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz