Wenn du als GmbH oder gewerbliche Personengesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltest, kannst du deine Mieterträge komplett aus der Gewerbesteuer herausnehmen — über die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
Was sind die Voraussetzungen?
- Ausschließlichkeitsgebot: keine anderen Tätigkeiten, keine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen.
- Eigener Grundbesitz: du bist zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer.
- Verwaltung und Nutzung: Vermietung, Verpachtung, eigene Nutzung sind ok — aktive Bewirtschaftung (Hotel, Pflege) nicht.
Wo lauern Fallen?
Schon kleinste schädliche Nebentätigkeiten kippen die Kürzung komplett. Beispiel: Photovoltaikanlage auf dem Dach mit Stromeinspeisung. Lösung: separate Gesellschaft. Verwandt: Gewerbesteuer, Immobiliensteuer.


