Steuerlexikon

Faktorverfahren

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Das Faktorverfahren ist eine Alternative zur klassischen Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare. Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, das Finanzamt berechnet aber einen Faktor kleiner als 1, der den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wann lohnt sich das Faktorverfahren?

Vor allem bei mittleren Einkommensunterschieden. Du vermeidest die typische böse Überraschung der III/V-Kombi: hohe Steuernachzahlung am Jahresende, weil der schlechter verdienende Partner in Klasse V zu viel Lohnsteuer abdrücken muss. Beim Faktorverfahren passt die monatlich abgeführte Lohnsteuer schon ziemlich genau zur späteren Jahressteuer.

Wie beantragst du es?

Formloser Antrag beim Finanzamt mit Angabe beider voraussichtlicher Bruttojahresarbeitslöhne. Achtung: Wer das Faktorverfahren nutzt, ist immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Verwandt: Ehegattensplitting, Lohnsteuer.

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Kar Heinz