Die Familienkasse ist die zuständige Behörde für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Sie ist organisatorisch Teil der Bundesagentur für Arbeit, bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes übernehmen die Bezügestellen des Arbeitgebers diese Funktion. Rechtsgrundlage ist das Bundeskindergeldgesetz sowie §§ 62 ff. EStG.
Wer ist bei der Familienkasse antragsberechtigt?
- Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- EU-/EWR-Bürger und bestimmte Drittstaater mit Aufenthaltstitel
- Auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder im eigenen Haushalt
- Kindergeld bis 18 — bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre
Wie hoch ist das Kindergeld 2024?
Seit 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat — unabhängig von der Geschwisterzahl. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und kann rückwirkend nur für sechs Monate gewährt werden. Tipp: Prüfe parallel den Kinderfreibetrag in deiner Steuererklärung — das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibetrag durch. Verwandt: Kindergeld, Finanzamt.


