Die Festsetzungsfrist ist die Zeit, in der das Finanzamt eine Steuer noch festsetzen, ändern oder aufheben darf. Ist sie abgelaufen, tritt Festsetzungsverjährung ein — du kannst nicht mehr nachgefordert, aber auch nicht mehr erstattet werden.
Wie lange beträgt sie?
- 4 Jahre regulär (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer)
- 5 Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung
- 10 Jahre bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
- 1 Jahr bei Verbrauchsteuern
Ab wann läuft die Frist?
Grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wenn du eine Steuererklärung abgeben musst, beginnt die Frist erst mit Ablauf des Jahres, in dem du sie eingereicht hast — spätestens aber nach 3 Jahren Anlaufhemmung. Eine laufende Betriebsprüfung oder ein Einspruch hemmen die Frist zusätzlich. Verwandt: Fristen im Steuerrecht, Steuerhinterziehung.


