Steuerlexikon

Fortbildungskosten

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Fortbildungskosten sind alle Aufwendungen, die du in einem bereits erlernten Beruf für Weiterbildung, Umschulung oder Spezialisierung trägst. Sie sind unbegrenzt als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar — ein massiver Steuervorteil gegenüber Erstausbildungskosten.

Was zählt zu den Fortbildungskosten?

  • Lehrgangs-, Seminar-, Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur und Lernmittel
  • Fahrtkosten zum Lehrort (0,30 Euro/km oder ÖPNV-Tickets)
  • Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten
  • Arbeitsmittel, die du für die Fortbildung brauchst

Abgrenzung zur Erstausbildung

Eine Erstausbildung (z. B. erstes Studium ohne vorherige Ausbildung) ist nur als Sonderausgabe bis 6.000 Euro/Jahr absetzbar — ohne Verlustvortrag. Hast du dagegen schon einen Berufsabschluss, gilt jede weitere Qualifikation als Fortbildung. Auch ein Zweitstudium oder Master nach Bachelor zählt dazu. Verwandt: Werbungskostenpauschbetrag.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz