Fortbildungskosten sind alle Aufwendungen, die du in einem bereits erlernten Beruf für Weiterbildung, Umschulung oder Spezialisierung trägst. Sie sind unbegrenzt als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar — ein massiver Steuervorteil gegenüber Erstausbildungskosten.
Was zählt zu den Fortbildungskosten?
- Lehrgangs-, Seminar-, Prüfungsgebühren
- Fachliteratur und Lernmittel
- Fahrtkosten zum Lehrort (0,30 Euro/km oder ÖPNV-Tickets)
- Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten
- Arbeitsmittel, die du für die Fortbildung brauchst
Abgrenzung zur Erstausbildung
Eine Erstausbildung (z. B. erstes Studium ohne vorherige Ausbildung) ist nur als Sonderausgabe bis 6.000 Euro/Jahr absetzbar — ohne Verlustvortrag. Hast du dagegen schon einen Berufsabschluss, gilt jede weitere Qualifikation als Fortbildung. Auch ein Zweitstudium oder Master nach Bachelor zählt dazu. Verwandt: Werbungskostenpauschbetrag.


