Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist eine Tarifermäßigung für außergewöhnliche Einkünfte wie Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit. Sie verhindert, dass Einmalzahlungen voll dem Progressionssprung der Einkommensteuer unterliegen, indem rechnerisch ein Fünftel der Zahlung dem laufenden Einkommen zugerechnet wird.
Wann greift die Fünftelregelung?
- Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit (mind. zwei Veranlagungszeiträume)
- Entschädigungen für entgangene Einnahmen
- Voraussetzung: Zahlung muss in einem Kalenderjahr zusammengeballt zufließen
Wie funktioniert die Berechnung?
Das Finanzamt berechnet die Steuer auf das normale Einkommen plus ein Fünftel der Sonderzahlung, zieht davon die Steuer auf das normale Einkommen ab und multipliziert die Differenz mit fünf. Vorteil bei hohen Abfindungen und niedrigem Resteinkommen. Achtung: Seit 2025 wird die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug abgeschafft — Arbeitnehmer müssen die Tarifermäßigung nun aktiv in der Steuererklärung beantragen. Verwandt: Einkommensteuer, Lohnsteuer.


