Steuerlexikon

Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit niedrigen Anschaffungskosten. Vorteil: Statt sie über mehrere Jahre abzuschreiben, kannst du sie im Jahr der Anschaffung sofort komplett als Betriebsausgabe absetzen.

Welche Wertgrenze gilt?

  • Bis 250 Euro netto: sofort als Aufwand buchen, keine Inventarisierung nötig
  • 250 bis 800 Euro netto: klassisches GWG, Sofortabschreibung + GWG-Verzeichnis
  • 250 bis 1.000 Euro netto: alternativ Sammelposten (Poolabschreibung) über 5 Jahre gleichmäßig

Wann nimmst du welche Variante?

Die Sofortabschreibung drückt deinen Gewinn maximal — ideal in einem Jahr mit hohen Einnahmen. Der Sammelposten verteilt den Aufwand gleichmäßig und ist einfacher zu verwalten. Wichtig: Die gewählte Methode gilt für alle GWG eines Wirtschaftsjahres, du kannst nicht mischen. Verwandt: Abschreibung, Anlagevermögen.

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Kar Heinz