Ein Gesellschafterdarlehen ist eine Form der Fremdfinanzierung, bei der ein Gesellschafter seiner eigenen GmbH Kapital zur Verfügung stellt. Dabei wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der wie bei einem externen Kreditgeber ausgestaltet sein muss, um steuerliche Anerkennung zu finden. Die Zinsen aus dem Darlehen stellen für die GmbH Betriebsausgaben dar und sind beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.
Wichtig ist, dass die Konditionen des Darlehens fremdüblich sind, das heißt, sie müssen den Bedingungen entsprechen, die auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart werden. Andernfalls kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, was steuerliche Nachteile mit sich bringt. Zudem ist zu beachten, dass bei einer Insolvenz der GmbH Gesellschafterdarlehen nachrangig behandelt werden können.