Steuerlexikon

Gesellschafterdarlehen

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Ein Gesellschafterdarlehen ist eine Form der Fremdfinanzierung, bei der ein Gesellschafter seiner eigenen GmbH Kapital zur Verfügung stellt. Dabei wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der wie bei einem externen Kreditgeber ausgestaltet sein muss, um steuerliche Anerkennung zu finden. Die Zinsen aus dem Darlehen stellen für die GmbH Betriebsausgaben dar und sind beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.​

Wichtig ist, dass die Konditionen des Darlehens fremdüblich sind, das heißt, sie müssen den Bedingungen entsprechen, die auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart werden. Andernfalls kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, was steuerliche Nachteile mit sich bringt. Zudem ist zu beachten, dass bei einer Insolvenz der GmbH Gesellschafterdarlehen nachrangig behandelt werden können.​

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz
 Karl Heinz Jörge sinature