Gewerbliche Prägung bezeichnet die Fiktion nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, nach der eine Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haften und nur diese zur Geschäftsführung berechtigt sind. Klassischer Fall: die GmbH & Co. KG.
Welche Folgen hat sie?
Alle Einkünfte deiner Gesellschaft gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb – auch wenn du nur vermietest oder Wertpapiere hältst. Es fällt Gewerbesteuer an, du musst eine Bilanz erstellen und mit zusätzlichen Pflichten rechnen.
Wann ist die Prägung gewollt?
Im Immobilienbereich oft ungewollt teuer. Bei aktiven Betrieben und in der Holdingstruktur dagegen erwünscht: Du nimmst die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG mit und nutzt steuerliche Wahlrechte einer Bilanzierung.
Wie vermeidest du sie?
Wenn du Mieten privat versteuern willst, sorge dafür, dass auch eine natürliche Person als Komplementär haftet oder zur Geschäftsführung befugt ist. Dann entfällt die gewerbliche Prägung.
Verwandt: Personengesellschaft, Gewerbesteuer.


