Die Gewinnverteilung regelt, wie der Jahresüberschuss einer Gesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt wird. Bei Personengesellschaften gilt grundsätzlich der Verteilungsschlüssel des Gesellschaftsvertrags, hilfsweise greifen die gesetzlichen Regelungen (§ 121 HGB für OHG, § 168 HGB für KG). Bei der Kapitalgesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung über den Ergebnisverwendungsbeschluss.
Welche Verteilungsschlüssel gibt es?
- Kopfteilig: jeder Gesellschafter bekommt gleichen Anteil
- Nach Kapitalanteilen: proportional zur Einlage
- Nach Arbeitseinsatz oder Umsatzbeteiligung
- Vorabgewinn für Geschäftsführung plus Restverteilung
Wie wird die Gewinnverteilung besteuert?
Bei Personengesellschaften wird der Gewinnanteil dem Gesellschafter direkt zugerechnet (Transparenzprinzip) und mit seiner persönlichen Einkommensteuer belastet — unabhängig davon, ob er entnommen wird. Bei der GmbH bleibt der Gewinn auf Gesellschaftsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer belastet, ausgeschüttete Gewinne unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer. Tipp: Disquotale Gewinnverteilungen sind möglich, müssen aber wirtschaftlich begründbar sein. Verwandt: Kapitalgesellschaft, Einkommensteuer.


