Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum in deiner Wohnung, den du nahezu ausschließlich beruflich nutzt. Was du absetzen darfst, hängt davon ab, welche Rolle dieser Raum für deine Arbeit spielt.
Vollabzug oder Tagespauschale?
Ist das Zimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, kannst du die tatsächlichen Kosten (Miete, Strom, anteilige Nebenkosten) in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen.
Trifft das nicht zu, greift seit 2023 die Tagespauschale: 6 Euro pro Arbeitstag zu Hause, maximal 1.260 Euro im Jahr. Sie gilt auch ohne separates Zimmer — also auch fürs Arbeiten am Küchentisch.
Häufiger Praxisfall: Lehrer, die zu Hause Unterricht vorbereiten — kein Mittelpunkt, also Tagespauschale. Verwandt: Werbungskostenpauschbetrag.


