Das Halbeinkünfteverfahren war bis 2008 die Methode, mit der Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften beim Anteilseigner besteuert wurden: Nur die Hälfte des Ertrags war steuerpflichtig, die andere Hälfte steuerfrei. Seit 2009 abgelöst durch das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig, 40 % steuerfrei).
Warum diese Aufteilung?
Sie kompensiert die Vorbelastung auf Gesellschaftsebene: Die GmbH hat den Gewinn bereits mit Körperschaftsteuer versteuert. Würde der Anteilseigner den Rest in voller Höhe nochmal mit Einkommensteuer belegen, käme es zur wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.
Wo gilt das Teileinkünfteverfahren heute?
- Bei Beteiligungen im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens
- Bei wesentlichen Beteiligungen (ab 1 %) im Privatvermögen, wenn du zur tariflichen Besteuerung optierst
- Bei Veräußerungsgewinnen aus solchen Beteiligungen (§ 17 EStG)
Im normalen Privatvermögen greift dagegen die Abgeltungssteuer von 25 %. Verwandt: Körperschaftsteuer.


