Steuerlexikon

Honorarberatung

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Die Honorarberatung bezeichnet die provisionsfreie Beratung gegen ein offen ausgewiesenes Honorar. Im Steuerwesen ist die Honorarstruktur durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zwingend geregelt — Steuerberater dürfen darunter nicht abrechnen, darüber nur per individueller Honorarvereinbarung. Damit unterscheidet sich Steuerberatung deutlich von der Finanzberatung, wo Provisionen üblich sind.

Wie wird das Honorar berechnet?

  • Wertgebühr: nach Gegenstandswert (z.B. Höhe der Einkünfte)
  • Rahmengebühr: zwischen Mindest- und Höchstsatz nach Aufwand
  • Zeitgebühr: meist 75 bis 175 Euro pro Stunde
  • Pauschalvergütung: zulässig bei dauerhafter Betreuung, mindestens für ein Jahr

Was musst du als Mandant beachten?

Honorarvereinbarungen, die über die StBVV-Sätze hinausgehen, müssen schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Vereinbarung gekennzeichnet sein. Die Kosten der Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie der Einkunftserzielung dienen. Privat veranlasste Beratungskosten sind hingegen nicht abziehbar. Tipp: Lass dir vor Mandatsbeginn ein schriftliches Honorarangebot geben — das vermeidet spätere Streitigkeiten. Verwandt: Honorare versteuern, Steuererklärung.

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Kar Heinz