Steuerlexikon

Innergemeinschaftliche Lieferung

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Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die Warenlieferung von einem deutschen Unternehmer an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Sie ist von der deutschen Umsatzsteuer befreit — der Erwerber versteuert die Ware in seinem Land selbst (Erwerbsbesteuerung).

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

  • Abnehmer ist Unternehmer und nutzt die Ware für sein Unternehmen
  • Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers, geprüft beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Ware gelangt nachweislich physisch ins andere EU-Land (Gelangensnachweis)
  • Du gibst die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim BZSt an

Was passiert bei Formfehlern?

Fehlt nur ein Baustein, kassiert das Finanzamt nachträglich 19 % Umsatzsteuer auf den Nettobetrag — selbst dann, wenn die Ware tatsächlich im Ausland war. Deshalb solltest du USt-IdNr. immer aktuell prüfen und Lieferpapiere mit Empfangsbestätigung archivieren. Verwandt: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer.

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Kar Heinz