Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die Warenlieferung von einem deutschen Unternehmer an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Sie ist von der deutschen Umsatzsteuer befreit — der Erwerber versteuert die Ware in seinem Land selbst (Erwerbsbesteuerung).
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
- Abnehmer ist Unternehmer und nutzt die Ware für sein Unternehmen
- Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers, geprüft beim Bundeszentralamt für Steuern
- Ware gelangt nachweislich physisch ins andere EU-Land (Gelangensnachweis)
- Du gibst die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim BZSt an
Was passiert bei Formfehlern?
Fehlt nur ein Baustein, kassiert das Finanzamt nachträglich 19 % Umsatzsteuer auf den Nettobetrag — selbst dann, wenn die Ware tatsächlich im Ausland war. Deshalb solltest du USt-IdNr. immer aktuell prüfen und Lieferpapiere mit Empfangsbestätigung archivieren. Verwandt: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer.


