Steuerlexikon

Investitionsabzugsbetrag

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Maßnahme, die es seit dem 1. Januar 2007 kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, ihre zukünftigen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steuerlich vorteilhaft zu planen. Dieses Instrument dient dazu, die finanzielle Belastung von Investitionen zu mindern und die unternehmerische Tätigkeit zu fördern.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es Unternehmen, bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abzusetzen. Dieser Betrag kann von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, was unmittelbar die zu zahlende Steuer reduziert.

Wer kann den Investitionsabzugsbetrag nutzen?

Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Betrieb darf bestimmte Größenmerkmale am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug erfolgt, nicht überschreiten:

  • Gewerbebetriebe oder selbständige Arbeit leistende Betriebe mit einem Betriebsvermögen von höchstens 235.000 €.
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Einheitswert von höchstens 125.000 €.
  • Betriebe mit einem Gewinn von höchstens 100.000 €, die ihren Gewinn nach einer vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln.

Begrenzungen und Bedingungen

Der maximale Investitionsabzugsbetrag, der über das Jahr der Bildung und die drei vorangegangenen Jahre genutzt werden kann, ist auf 200.000 € pro Betrieb begrenzt. Die Wirtschaftsgüter müssen zu mehr als 90% betrieblich im Inland genutzt werden. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter qualifizieren sich für diesen Abzug.

Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

Wird die geplante Investition nicht innerhalb von drei Jahren durchgeführt, oder bleibt das Wirtschaftsgut nicht mindestens zwei Jahre im Betrieb, muss der Gewinn des Jahres, in dem der Abzug vorgenommen wurde, nachträglich um den Investitionsabzugsbetrag erhöht werden. Das hat eine entsprechende Steuernachzahlung zur Folge.

Sonderabschreibung

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen eine Sonderabschreibung von 20% für die Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts in Anspruch nehmen. Diese kann neben der regulären linearen oder degressiven Abschreibung genutzt werden, um die Steuerlast weiter zu verringern.

Sonderregelungen

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 galten spezielle Höchstgrenzen für das Betriebsvermögen und den Gewinn, die es mehr Unternehmen ermöglichten, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen.

Buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen

Für detaillierte Informationen über die buchtechnischen und verfahrensrechtlichen Aspekte des Investitionsabzugsbetrags sowie die genauen Voraussetzungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen bietet das BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 umfassende Erläuterungen.

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein wesentliches Instrument für kleine und mittlere Unternehmen, um ihre Steuerlast zu optimieren und finanzielle Ressourcen effizienter in das Unternehmenswachstum zu investieren. Unternehmen sollten jedoch die Regelungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um die Vorteile vollständig nutzen und mögliche Fallstricke vermeiden zu können.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz

 Karl Heinz Jörge sinature