Die Istversteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, § 20 UStG) ist eine Vereinfachungsregel für die Umsatzsteuer: Du führst die USt erst dann ans Finanzamt ab, wenn dein Kunde tatsächlich bezahlt hat — nicht schon bei Rechnungsstellung wie bei der Sollversteuerung.
Wer darf die Istversteuerung nutzen?
- Unternehmer mit Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro (Stand 2024)
- Freiberufler ohne Umsatzgrenze (z. B. Ärzte, Anwälte, Berater)
- Nicht-buchführungspflichtige Land- und Forstwirte
Was bringt dir das?
Einen klaren Liquiditätsvorteil: Du musst keine Umsatzsteuer vorfinanzieren, die dein Kunde noch nicht gezahlt hat. Gerade bei langen Zahlungszielen oder Forderungsausfällen schützt dich das vor cash-flow-Engpässen. Antrag formlos beim Finanzamt, gilt ab dem laufenden Kalenderjahr. Verwandt: Umsatzsteuer.


