Steuerlexikon

Jahresarbeitslohn

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Der Jahresarbeitslohn ist die Summe aller Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit innerhalb eines Kalenderjahres. Er bildet die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie für die Sozialversicherungsbeiträge. Geregelt ist der Begriff in § 19 EStG und § 2 LStDV.

Was zählt zum Jahresarbeitslohn?

  • Bruttogehalt inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Provisionen, Boni, Tantiemen, Gratifikationen
  • Geldwerte Vorteile (Dienstwagen, vergünstigtes Essen, Mitarbeiterrabatte)
  • Sachbezüge über dem Freibetrag von 50 Euro/Monat
  • Abfindungen (mit Tarifermäßigung nach Fünftelregelung)

Was steht nicht im Jahresarbeitslohn?

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG), Reisekostenerstattungen, Aufmerksamkeiten bis 60 Euro und der monatliche Sachbezugs-Freibetrag bleiben außen vor. Tipp: Prüfe deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung — Zeile 3 zeigt den Bruttoarbeitslohn, der in deine Steuererklärung Anlage N gehört. Verwandt: Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil.

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Kar Heinz