Steuerlexikon

Kassenbuch

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Ein Kassenbuch ist die chronologische Aufzeichnung aller Bareinnahmen und -ausgaben einer betrieblichen Kasse. Es ist Teil der Buchführung und für bilanzierungspflichtige Unternehmen mit Bargeschäften zwingend vorgeschrieben.

Wer muss ein Kassenbuch führen?

  • Alle Kaufleute (GmbH, AG, OHG, KG, eingetragene Einzelkaufleute) mit Bareinnahmen
  • Gewerbetreibende über den Umsatz-/Gewinngrenzen (800.000 Euro / 80.000 Euro)
  • Nicht verpflichtet: EÜR-Unternehmer und Freiberufler — sie sammeln nur Belege geordnet

Welche Pflichtangaben gehören rein?

Datum, Belegnummer, Geschäftsvorfall, Einnahme/Ausgabe, neuer Kassenbestand. Wichtig: tägliche Aufzeichnung, keine Lücken, keine nachträglichen Änderungen ohne Korrekturhinweis (GoBD-konform). Bei elektronischen Kassen brauchst du eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Fehlerhafte Kassenführung führt fast immer zur Hinzuschätzung bei der Betriebsprüfung. Verwandt: Buchführung.

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Kar Heinz