Ein Kassenbuch ist die chronologische Aufzeichnung aller Bareinnahmen und -ausgaben einer betrieblichen Kasse. Es ist Teil der Buchführung und für bilanzierungspflichtige Unternehmen mit Bargeschäften zwingend vorgeschrieben.
Wer muss ein Kassenbuch führen?
- Alle Kaufleute (GmbH, AG, OHG, KG, eingetragene Einzelkaufleute) mit Bareinnahmen
- Gewerbetreibende über den Umsatz-/Gewinngrenzen (800.000 Euro / 80.000 Euro)
- Nicht verpflichtet: EÜR-Unternehmer und Freiberufler — sie sammeln nur Belege geordnet
Welche Pflichtangaben gehören rein?
Datum, Belegnummer, Geschäftsvorfall, Einnahme/Ausgabe, neuer Kassenbestand. Wichtig: tägliche Aufzeichnung, keine Lücken, keine nachträglichen Änderungen ohne Korrekturhinweis (GoBD-konform). Bei elektronischen Kassen brauchst du eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Fehlerhafte Kassenführung führt fast immer zur Hinzuschätzung bei der Betriebsprüfung. Verwandt: Buchführung.


