Steuerlexikon

Kettenarbeitsverträge

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Kettenarbeitsverträge sind mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeits- oder Dienstverträge zwischen denselben Parteien. Arbeitsrechtlich sind sie nur mit sachlichem Grund zulässig — steuer- und sozialversicherungsrechtlich werden sie häufig zum Stolperstein.

Wo liegen die steuerlichen Risiken?

  • Scheinselbstständigkeit: Bei freien Mitarbeitern mit immer neuen Aufträgen erkennt die Deutsche Rentenversicherung oft ein verdecktes Arbeitsverhältnis — nachträgliche Sozialversicherungsbeiträge bis 4 Jahre rückwirkend
  • Lohnsteuerhaftung des Auftraggebers: wenn das Finanzamt den freien Mitarbeiter als Arbeitnehmer einstuft
  • Verlust der Betriebsausgaben aus Beraterhonoraren bei der GmbH-Geschäftsführung

Wie schützt du dich?

Status-Feststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund vor Vertragsbeginn. Auftraggeber sollten freie Mitarbeiter wirklich frei arbeiten lassen: keine festen Arbeitszeiten, keine Eingliederung in die Organisation, mehrere Auftraggeber. Verwandt: Lohnsteuer, Einzelunternehmen.

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Kar Heinz