Kettenarbeitsverträge sind mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeits- oder Dienstverträge zwischen denselben Parteien. Arbeitsrechtlich sind sie nur mit sachlichem Grund zulässig — steuer- und sozialversicherungsrechtlich werden sie häufig zum Stolperstein.
Wo liegen die steuerlichen Risiken?
- Scheinselbstständigkeit: Bei freien Mitarbeitern mit immer neuen Aufträgen erkennt die Deutsche Rentenversicherung oft ein verdecktes Arbeitsverhältnis — nachträgliche Sozialversicherungsbeiträge bis 4 Jahre rückwirkend
- Lohnsteuerhaftung des Auftraggebers: wenn das Finanzamt den freien Mitarbeiter als Arbeitnehmer einstuft
- Verlust der Betriebsausgaben aus Beraterhonoraren bei der GmbH-Geschäftsführung
Wie schützt du dich?
Status-Feststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund vor Vertragsbeginn. Auftraggeber sollten freie Mitarbeiter wirklich frei arbeiten lassen: keine festen Arbeitszeiten, keine Eingliederung in die Organisation, mehrere Auftraggeber. Verwandt: Lohnsteuer, Einzelunternehmen.


