Steuerlexikon

Krankheitskosten

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Krankheitskosten, die du selbst trägst und die deine Krankenkasse nicht erstattet, gelten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen — allerdings erst, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel
  • Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz (Anteil über Kassenleistung)
  • Kuren mit amtsärztlichem Attest (vor Antritt)
  • Fahrtkosten zu Arzt, Klinik, Therapie
  • Nicht erstattete IGeL-Leistungen mit ärztlicher Notwendigkeit

Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung?

1 bis 7 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte — gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl. Erst der Betrag über dieser Grenze wirkt sich steuerlich aus. Tipp: Größere Anschaffungen wie Zahnersatz in ein Jahr bündeln, damit die Eigenbelastung nur einmal greift. Belege immer aufheben, das Finanzamt fordert sie häufig nach. Verwandt: Freibetrag, Steuererklärung.

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Kar Heinz