Krankheitskosten, die du selbst trägst und die deine Krankenkasse nicht erstattet, gelten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen — allerdings erst, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Welche Kosten sind absetzbar?
- Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel
- Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz (Anteil über Kassenleistung)
- Kuren mit amtsärztlichem Attest (vor Antritt)
- Fahrtkosten zu Arzt, Klinik, Therapie
- Nicht erstattete IGeL-Leistungen mit ärztlicher Notwendigkeit
Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung?
1 bis 7 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte — gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl. Erst der Betrag über dieser Grenze wirkt sich steuerlich aus. Tipp: Größere Anschaffungen wie Zahnersatz in ein Jahr bündeln, damit die Eigenbelastung nur einmal greift. Belege immer aufheben, das Finanzamt fordert sie häufig nach. Verwandt: Freibetrag, Steuererklärung.


