Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die einen vorübergehenden Arbeitsausfall ausgleicht. Es wird vom Arbeitgeber beantragt, an die Beschäftigten ausgezahlt und ist einkommensteuerfrei — aber nicht folgenlos.
Wie hoch ist das KUG?
- 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz
- 67 % bei mindestens einem Kind im Haushalt
- In Krisen (z. B. Corona) gestaffelte Erhöhung auf bis zu 87 %
Warum trotzdem oft Steuernachzahlung?
KUG unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt rechnet das steuerfreie KUG fiktiv zu deinem übrigen Einkommen hinzu, berechnet daraus den durchschnittlichen Steuersatz — und wendet diesen erhöhten Satz auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen pro Jahr bezieht, ist zur Steuererklärung verpflichtet. Plane Rücklagen für die Nachzahlung ein. Verwandt: Lohnsteuer, Steuererklärung.


