Von Liebhaberei spricht das Steuerrecht, wenn eine Tätigkeit auf Dauer keinen Gewinn erwarten lässt und du sie aus persönlicher Neigung statt mit echter Gewinnerzielungsabsicht betreibst. Das Finanzamt erkennt Verluste aus einer solchen Tätigkeit nicht mehr für die Einkommensteuer an.
Wann wird etwas als Liebhaberei eingestuft?
- Anhaltende Verluste über mehrere Jahre (oft 5-10 Jahre)
- Keine plausible Totalgewinnprognose über die gesamte Lebensdauer des Betriebs
- Persönliche Motive im Vordergrund (Reitstall, kleine Pension, Hobby-Weingut)
- Keine erkennbaren Anpassungen, um Verluste zu beenden
Welche Folgen hat die Einstufung?
Verluste werden rückwirkend aus dem Steuerbescheid gestrichen, oft über mehrere offene Jahre. Damit entfällt dein Verrechnungspotenzial mit anderen Einkünften. Wichtig: Bei einer Existenzgründung gewährt das Finanzamt typischerweise eine Anlaufphase von 3-5 Jahren, in der auch hohe Verluste anerkannt werden. Verwandt: Einkommensteuer, Einzelunternehmen.


