Steuerlexikon

Lohnnebenkosten

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Lohnnebenkosten sind alle Personalkosten, die zusätzlich zum Bruttogehalt anfallen — vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen. Für dich als Arbeitgeber liegt der typische Aufschlag auf den Bruttolohn bei rund 21 %.

Woraus setzen sie sich zusammen?

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 1,8 % (Region BB abweichend)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschutz), U3 (Insolvenzgeld)
  • Beitrag zur Berufsgenossenschaft (branchenabhängig)

Sind Lohnnebenkosten Betriebsausgaben?

Ja — Arbeitgeberanteile mindern als Personalkosten in voller Höhe den Gewinn und damit deine Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Sie zählen auch zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Verwandt: Lohnsteuer.

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Kar Heinz