Steuerlexikon

Mindestbesteuerung

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Die Mindestbesteuerung beschränkt, wie weit Unternehmen Gewinne durch Verlustvorträge oder Auslandsgestaltungen auf null senken können. In Deutschland gibt es zwei Ausprägungen: die nationale Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d EStG und die globale Mindeststeuer (Pillar 2) für Konzerne.

Wie wirkt die nationale Mindestbesteuerung?

  • Sockelbetrag von 1 Mio. Euro Gewinn ist voll mit Verlustvortrag verrechenbar
  • Darüber: nur noch 60 % des übersteigenden Gewinns
  • Mindestens 40 % bleiben steuerpflichtig — auch bei riesigem Verlustvortrag

Was bringt die globale Mindeststeuer?

Für Konzerne mit mehr als 750 Mio. Euro Umsatz gilt seit 2024 ein effektiver Mindeststeuersatz von 15 % pro Land. Liegt die effektive Steuerlast in einem Land darunter, erhebt der Heimatstaat eine Ergänzungsabgabe (Top-up Tax). Damit verlieren klassische Offshore-Steuerparadiese ihre Attraktivität. Verwandt: Körperschaftsteuer, Internationale Steuergesetze.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz