Die Mindestbesteuerung beschränkt, wie weit Unternehmen Gewinne durch Verlustvorträge oder Auslandsgestaltungen auf null senken können. In Deutschland gibt es zwei Ausprägungen: die nationale Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d EStG und die globale Mindeststeuer (Pillar 2) für Konzerne.
Wie wirkt die nationale Mindestbesteuerung?
- Sockelbetrag von 1 Mio. Euro Gewinn ist voll mit Verlustvortrag verrechenbar
- Darüber: nur noch 60 % des übersteigenden Gewinns
- Mindestens 40 % bleiben steuerpflichtig — auch bei riesigem Verlustvortrag
Was bringt die globale Mindeststeuer?
Für Konzerne mit mehr als 750 Mio. Euro Umsatz gilt seit 2024 ein effektiver Mindeststeuersatz von 15 % pro Land. Liegt die effektive Steuerlast in einem Land darunter, erhebt der Heimatstaat eine Ergänzungsabgabe (Top-up Tax). Damit verlieren klassische Offshore-Steuerparadiese ihre Attraktivität. Verwandt: Körperschaftsteuer, Internationale Steuergesetze.


