Münzgewinne aus dem Verkauf von Sammler- oder Anlagemünzen gehören steuerlich zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Anders als bei Aktien gilt hier keine pauschale Abgeltungssteuer, sondern dein persönlicher Einkommensteuersatz.
Wann sind Münzgewinne steuerpflichtig?
- Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung mit Gewinn
- Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungen im Jahr über 1.000 Euro (Freigrenze, gilt ab 2024)
- Verluste werden mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet
Was gilt nach der Spekulationsfrist?
Verkäufe nach über einem Jahr Haltedauer sind komplett steuerfrei. Das gilt auch für Goldmünzen wie Krugerrand oder Wiener Philharmoniker. Tipp: Kauf- und Verkaufsbelege immer aufbewahren — das Finanzamt verlangt im Zweifel den Nachweis der Haltedauer. Bei gewerbsmäßigem Handel kippt die Privatregel: Dann sind alle Gewinne als Einkommensteuer-Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Verwandt: Abgeltungssteuer.


