Steuerlexikon

Nachversteuerung

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Eine Nachversteuerung tritt ein, wenn früher steuerbegünstigte Sachverhalte nachträglich entfallen oder Verwendungsauflagen verletzt werden. Das Finanzamt zieht den seinerzeit gewährten Vorteil dann rückwirkend ein — oft mit Zinsen.

Wo kommt Nachversteuerung typischerweise vor?

  • Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Spätere Entnahmen werden mit 25 % nachversteuert
  • Riester-Vertrag: Vorzeitige Auflösung oder Wohnungsverkauf löst Nachversteuerung aus
  • Erbschaftsteuer: Verstoß gegen Lohnsummen- oder Behaltensfrist bei Betriebsvermögen
  • Investitionsabzugsbetrag: Wegfall der betrieblichen Nutzung

Wie läuft die Nachversteuerung ab?

Das Finanzamt ändert die alten Steuerbescheide nach § 175 AO oder fordert den Begünstigungsbetrag im aktuellen Bescheid zurück. Hinzu kommen meist Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr (Stand 2024). Tipp: Vor jeder größeren Entnahme, Vertragsumstellung oder Betriebsumstrukturierung prüfen, ob noch Behaltensfristen laufen. Verwandt: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer.

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Kar Heinz