Eine Nachversteuerung tritt ein, wenn früher steuerbegünstigte Sachverhalte nachträglich entfallen oder Verwendungsauflagen verletzt werden. Das Finanzamt zieht den seinerzeit gewährten Vorteil dann rückwirkend ein — oft mit Zinsen.
Wo kommt Nachversteuerung typischerweise vor?
- Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Spätere Entnahmen werden mit 25 % nachversteuert
- Riester-Vertrag: Vorzeitige Auflösung oder Wohnungsverkauf löst Nachversteuerung aus
- Erbschaftsteuer: Verstoß gegen Lohnsummen- oder Behaltensfrist bei Betriebsvermögen
- Investitionsabzugsbetrag: Wegfall der betrieblichen Nutzung
Wie läuft die Nachversteuerung ab?
Das Finanzamt ändert die alten Steuerbescheide nach § 175 AO oder fordert den Begünstigungsbetrag im aktuellen Bescheid zurück. Hinzu kommen meist Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr (Stand 2024). Tipp: Vor jeder größeren Entnahme, Vertragsumstellung oder Betriebsumstrukturierung prüfen, ob noch Behaltensfristen laufen. Verwandt: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer.


