Als Niedrigsteuerland (Low-Tax Jurisdiction) gilt nach deutschem Außensteuerrecht jeder Staat, in dem die effektive Belastung passiver Einkünfte unter 15 % liegt (§ 8 Abs. 5 AStG, Stand seit 2024 abgesenkt von vormals 25 %). Die Einstufung löst in Deutschland verschärfte Steuerpflichten aus.
Welche Folgen hat die Einstufung?
- Hinzurechnungsbesteuerung: Passive Einkünfte einer beherrschten Auslandsgesellschaft werden direkt in Deutschland besteuert
- Wegzugsteuer: Stille Reserven werden bei Umzug natürlicher Personen sofort fällig
- Erhöhte Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO (Dokumentation, Verrechnungspreise)
Welche Staaten gelten typischerweise als Niedrigsteuerland?
Klassische Beispiele sind die Cayman Islands, die Bahamas oder die BVI mit 0 % Ertragsteuer. Aber auch Länder wie Irland (12,5 %), Ungarn (9 %) oder Bulgarien (10 %) liegen unter der 15-%-Schwelle. Die globale Mindeststeuer (Pillar 2) entschärft seit 2024 die Effekte, indem sie eine Top-up-Tax auf 15 % sicherstellt. Verwandt: Doppelbesteuerungsabkommen, Offshore-Steuerparadiese.


