Steuerlexikon

Outsourcing-Steuern

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Unter Outsourcing-Steuern versteht man die steuerlichen Folgen, wenn du betriebliche Funktionen (IT, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Call-Center) an externe Dienstleister auslagerst. Im Vordergrund stehen Umsatzsteuer, Lohnsteuer und mögliche Verrechnungspreise bei Konzern-Outsourcing.

Wie wird Outsourcing umsatzsteuerlich behandelt?

  • Inländischer Dienstleister: 19 % USt mit Vorsteuerabzug für dich
  • EU-Dienstleister (B2B): Reverse-Charge — du schuldest die Steuer und ziehst sie gleichzeitig als Vorsteuer ab
  • Drittlandsdienstleister: ebenfalls Reverse-Charge bei sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG
  • Bei steuerfreien Ausgangsumsätzen (z. B. Banken, Versicherungen) bleibt die Vorsteuer hängen — Outsourcing wird teurer

Was musst du lohnsteuerlich beachten?

Beim Outsourcing der Lohnabrechnung bleibst du Arbeitgeber und damit haftbar für Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Dienstleister erstellt nur die Abrechnung. Achtung Scheinselbständigkeit: Beauftragst du Freelancer dauerhaft mit weisungsgebundenen Tätigkeiten, drohen Nachzahlungen an Sozialversicherung und Lohnsteuer. Verwandt: Umsatzsteuer, Lohnsteuer.

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Kar Heinz