Unter Outsourcing-Steuern versteht man die steuerlichen Folgen, wenn du betriebliche Funktionen (IT, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Call-Center) an externe Dienstleister auslagerst. Im Vordergrund stehen Umsatzsteuer, Lohnsteuer und mögliche Verrechnungspreise bei Konzern-Outsourcing.
Wie wird Outsourcing umsatzsteuerlich behandelt?
- Inländischer Dienstleister: 19 % USt mit Vorsteuerabzug für dich
- EU-Dienstleister (B2B): Reverse-Charge — du schuldest die Steuer und ziehst sie gleichzeitig als Vorsteuer ab
- Drittlandsdienstleister: ebenfalls Reverse-Charge bei sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG
- Bei steuerfreien Ausgangsumsätzen (z. B. Banken, Versicherungen) bleibt die Vorsteuer hängen — Outsourcing wird teurer
Was musst du lohnsteuerlich beachten?
Beim Outsourcing der Lohnabrechnung bleibst du Arbeitgeber und damit haftbar für Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Dienstleister erstellt nur die Abrechnung. Achtung Scheinselbständigkeit: Beauftragst du Freelancer dauerhaft mit weisungsgebundenen Tätigkeiten, drohen Nachzahlungen an Sozialversicherung und Lohnsteuer. Verwandt: Umsatzsteuer, Lohnsteuer.


