Steuerlexikon

Quellensteuer

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Die Quellensteuer ist eine Steuer, die unmittelbar an der Quelle der Einkünfte vom Schuldner einbehalten und an den Fiskus abgeführt wird. Klassische Fälle sind Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und ausländische Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzen.

Wie funktioniert die internationale Quellensteuer?

  • Der ausländische Staat zieht typischerweise 15 bis 30 % ein
  • Mit Doppelbesteuerungsabkommen sinkt die Quote oft auf 0 bis 15 %
  • Der überschießende Betrag muss im Quellenstaat zurückgefordert werden
  • Der DBA-konforme Anteil wird in Deutschland angerechnet (bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte)

Was bedeutet das für deine Steuererklärung?

Bei Dividenden aus US-Aktien zieht die Bank 15 % US-Quellensteuer ab und rechnet sie automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer an. Komplizierter wird es bei Lizenzeinnahmen und Honoraren ausländischer Auftraggeber — hier benötigst du eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt, um die volle Quellensteuer zu vermeiden. Verwandt: Doppelbesteuerungsabkommen, Welteinkommensprinzip.

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Kar Heinz