Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sorgen dafür, dass Aufwendungen und Erträge dem wirtschaftlich richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden — das nennt sich periodengerechte Gewinnermittlung. Geregelt ist das in § 250 HGB und § 5 Abs. 5 EStG.
Wann brauchst du einen aktiven RAP?
- Aktive RAP (ARAP): Auszahlung vor dem Bilanzstichtag, Aufwand betrifft das Folgejahr
- Klassiker: Versicherungsprämie für 12 Monate, die im Dezember gezahlt wird
- Kfz-Steuer für ein volles Jahr, geleistet im laufenden Wirtschaftsjahr
- Disagio bei Darlehen — Aufwand verteilt sich über die Laufzeit
Was sind passive Rechnungsabgrenzungsposten?
Passive RAP (PRAP) bildest du, wenn du Einnahmen erhältst, der Ertrag aber das Folgejahr betrifft. Typische Beispiele: Mieten, die du im Dezember für Januar bekommst, oder vorausgezahlte Wartungsverträge. Tipp: Kleinbetragsregelung beachten — bei geringfügigen Beträgen darfst du auf den RAP verzichten, was Buchhaltung und Jahresabschluss spürbar entlastet. Verwandt: Rückstellungen, Jahresabschluss.


