Steuerlexikon

Rentenfreibetrag

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Der Rentenfreibetrag ist der Teil deiner gesetzlichen Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Er wird im zweiten Rentenjahr endgültig festgesetzt und bleibt — anders als die Rente selbst — über die gesamte Bezugsdauer unverändert in Euro.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

  • Renteneintritt 2005: 50 % der Jahresrente bleiben steuerfrei
  • Renteneintritt 2024: 17 % steuerfrei (Besteuerungsanteil 83 %)
  • Renteneintritt 2040 oder später: 0 % — Rente voll steuerpflichtig
  • Der Prozentsatz steigt seit 2023 nur noch um 0,5 Punkte pro Jahr (vorher 1 Punkt)

Wie wirkt der Freibetrag konkret?

Du beziehst ab 2024 eine Jahresrente von 18.000 Euro? Dann werden 3.060 Euro (17 %) für den Rentenfreibetrag festgeschrieben und 14.940 Euro müssen versteuert werden. Steigt die Rente später durch Rentenanpassungen, ist die Erhöhung voll steuerpflichtig — der Freibetrag bleibt nominal gleich. Tipp: Der Freibetrag wird mit dem Grundfreibetrag (11.604 Euro 2024) kombiniert — viele Bestandsrentner zahlen trotz steigender Rente weiter null Steuern. Verwandt: Freibetrag, Einkommensteuer.

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Kar Heinz