Die Schenkungssteuer wird auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden erhoben und folgt im Wesentlichen denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer. Geregelt ist sie im ErbStG, mit identischen Steuersätzen und Freibeträgen — der entscheidende Vorteil: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen.
Wie hoch sind die Freibeträge?
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro pro Elternteil
- Enkel: 200.000 Euro (400.000 Euro, wenn Eltern bereits verstorben)
- Eltern und Großeltern: 20.000 Euro (Steuerklasse II)
- Übrige (Geschwister, Nichten, Freunde): 20.000 Euro (Steuerklasse III)
Wie funktioniert die 10-Jahres-Regel?
Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Nach Ablauf der zehn Jahre beginnt der Zähler von vorn — du kannst den Freibetrag erneut komplett ausschöpfen. Beispiel: Eltern übertragen 2024 jeweils 400.000 Euro an ihr Kind (800.000 Euro steuerfrei) und 2034 erneut. Tipp: Frühzeitig planen, gestaffelt schenken und Schenkungen binnen drei Monaten beim Finanzamt anzeigen. Verwandt: Erbschaftsteuer, Freibetrag.


