Sonderbetriebseinnahmen sind alle Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft von seiner Gesellschaft für Tätigkeiten, Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhält. Sie werden nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet — und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.
Welche Vergütungen sind betroffen?
- Tätigkeitsvergütungen: Gehalt des Komplementärs, Geschäftsführerhonorar
- Darlehenszinsen: Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Personengesellschaft
- Miet- und Pachteinnahmen: Vermietung von Immobilien oder Maschinen an die Gesellschaft
- Lizenzgebühren: Überlassung von Patenten, Marken oder Software
Warum ist das ein Steuernachteil?
Bei einer Kapitalgesellschaft wären Geschäftsführergehalt oder Mietzinsen für die GmbH abzugsfähige Betriebsausgaben. Bei der Personengesellschaft hingegen erhöhen sie als Sonderbetriebseinnahmen den Gewinn des Mitunternehmers und werden gewerbesteuerpflichtig. Tipp: Über die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG (bis Hebesatz 400 %) wird die Mehrbelastung teilweise neutralisiert — verbleibende Belastungen bleiben jedoch bei hohen Hebesätzen bestehen. Verwandt: Personengesellschaften und Steuern, Gewerbesteuer.


