Die Spekulationsfrist regelt, ab wann Veräußerungsgewinne aus dem Privatvermögen steuerfrei sind. Sie steht in § 23 EStG und betrifft sogenannte private Veräußerungsgeschäfte — Aktien und andere Kapitalanlagen fallen seit 2009 dagegen unter die Abgeltungssteuer.
Wie lang ist die Spekulationsfrist?
- Immobilien: 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung
- Andere Wirtschaftsgüter (Gold, Krypto, Kunst, Oldtimer): 1 Jahr
- Bei vermieteten Immobilien mit AfA: 10 Jahre voll steuerpflichtig
- Selbstgenutzte Immobilien: jederzeit steuerfrei (eigene Regelung in § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
Wie wird der Gewinn berechnet?
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus Veräußerungspreis minus Anschaffungs- und Werbungskosten — bei Immobilien zusätzlich vermindert um die in Anspruch genommene Abschreibung. Bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen gilt die FiFo-Methode (First in, First out). Tipp: Freigrenze 1.000 Euro pro Jahr — wer knapp unter dieser Schwelle bleibt, zahlt keine Steuer. Bei Immobilien lohnt sich oft das Abwarten der Frist, da der Gewinn dann komplett steuerfrei ist. Verwandt: Abgeltungssteuer, Immobiliensteuer.


