Steuerlexikon

Spendenabzug

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Der Spendenabzug ist die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Empfänger. Geregelt in § 10b EStG, werden Spenden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und mindern damit dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie hoch ist der maximale Spendenabzug?

  • 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
  • 4 ‰ der Summe aus Umsatz, Löhnen und Gehältern (für Unternehmen)
  • Vortrag: Übersteigt deine Spende den Höchstbetrag, kannst du den Rest zeitlich unbegrenzt vortragen
  • Spenden an politische Parteien: zusätzlich 50 % Steuerermäßigung bis 825 Euro (Verheiratete: 1.650 Euro)

Welche Nachweise brauchst du?

Bis 300 Euro pro Einzelspende reicht der vereinfachte Nachweis: Kontoauszug plus Bareinzahlungsbeleg oder ein vorgedruckter Spendenbeleg des Empfängers. Darüber hinaus benötigst du eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Tipp: Sachspenden werden mit dem gemeinen Wert angesetzt — eine Wertermittlung (z. B. durch Gutachten bei Kunstgegenständen) erleichtert die Anerkennung beim Finanzamt. Verwandt: Sonderausgaben, Einkommensteuer.

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Kar Heinz