Der Spendenabzug ist die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Empfänger. Geregelt in § 10b EStG, werden Spenden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und mindern damit dein zu versteuerndes Einkommen.
Wie hoch ist der maximale Spendenabzug?
- 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
- 4 ‰ der Summe aus Umsatz, Löhnen und Gehältern (für Unternehmen)
- Vortrag: Übersteigt deine Spende den Höchstbetrag, kannst du den Rest zeitlich unbegrenzt vortragen
- Spenden an politische Parteien: zusätzlich 50 % Steuerermäßigung bis 825 Euro (Verheiratete: 1.650 Euro)
Welche Nachweise brauchst du?
Bis 300 Euro pro Einzelspende reicht der vereinfachte Nachweis: Kontoauszug plus Bareinzahlungsbeleg oder ein vorgedruckter Spendenbeleg des Empfängers. Darüber hinaus benötigst du eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Tipp: Sachspenden werden mit dem gemeinen Wert angesetzt — eine Wertermittlung (z. B. durch Gutachten bei Kunstgegenständen) erleichtert die Anerkennung beim Finanzamt. Verwandt: Sonderausgaben, Einkommensteuer.


