Steuerlexikon

Thesaurierungsbegünstigung

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Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ermöglicht es Einzelunternehmern und Personengesellschaftern, nicht entnommene Gewinne mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zu versteuern — statt dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Ziel: Gleichstellung mit der Belastung einbehaltener GmbH-Gewinne.

Wie funktioniert die Begünstigung?

  • Antrag auf Anwendung des 28,25 % Sondertarifs für den im Betrieb belassenen Gewinn
  • Plus Solidaritätszuschlag → effektive Belastung rund 29,8 %
  • Bei späterer Entnahme: Nachversteuerung mit 25 % (plus Soli)
  • Mindestens 10.000 Euro Gewinnanteil müssen verbleiben, damit der Antrag wirkt

Für wen lohnt sich die Thesaurierung?

Sinnvoll ist die Begünstigung nur bei hohem persönlichem Grenzsteuersatz (deutlich über 30 %) und wenn die Gewinne tatsächlich langfristig im Unternehmen bleiben — etwa zur Finanzierung von Investitionen. Achtung: Werden die thesaurierten Gewinne entnommen, addieren sich Erst- und Nachversteuerung auf rund 48,3 % — mehr als bei sofortiger Regelbesteuerung. Tipp: Vor dem Antrag eine genaue Steuersimulation rechnen lassen, da die Wirkung stark vom Entnahmeverhalten der Folgejahre abhängt. Verwandt: Einkommensteuer, Personengesellschaften und Steuern.

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Kar Heinz