Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ermöglicht es Einzelunternehmern und Personengesellschaftern, nicht entnommene Gewinne mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zu versteuern — statt dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Ziel: Gleichstellung mit der Belastung einbehaltener GmbH-Gewinne.
Wie funktioniert die Begünstigung?
- Antrag auf Anwendung des 28,25 % Sondertarifs für den im Betrieb belassenen Gewinn
- Plus Solidaritätszuschlag → effektive Belastung rund 29,8 %
- Bei späterer Entnahme: Nachversteuerung mit 25 % (plus Soli)
- Mindestens 10.000 Euro Gewinnanteil müssen verbleiben, damit der Antrag wirkt
Für wen lohnt sich die Thesaurierung?
Sinnvoll ist die Begünstigung nur bei hohem persönlichem Grenzsteuersatz (deutlich über 30 %) und wenn die Gewinne tatsächlich langfristig im Unternehmen bleiben — etwa zur Finanzierung von Investitionen. Achtung: Werden die thesaurierten Gewinne entnommen, addieren sich Erst- und Nachversteuerung auf rund 48,3 % — mehr als bei sofortiger Regelbesteuerung. Tipp: Vor dem Antrag eine genaue Steuersimulation rechnen lassen, da die Wirkung stark vom Entnahmeverhalten der Folgejahre abhängt. Verwandt: Einkommensteuer, Personengesellschaften und Steuern.


