Die unbeschränkte Steuerpflicht ist die zentrale Anknüpfung des deutschen Einkommensteuerrechts. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt nach § 1 Abs. 1 EStG mit seinem gesamten Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer — unabhängig davon, wo die Einkünfte entstanden sind.
Wann bist du unbeschränkt steuerpflichtig?
- Wohnsitz in Deutschland (§ 8 AO): jederzeit verfügbare Wohnung, die du tatsächlich nutzt
- Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): mehr als 6 Monate zusammenhängend in Deutschland
- Beides reicht jeweils einzeln — die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
- Auch deutsche Diplomaten im Ausland bleiben unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 EStG)
Was bedeutet das für dich?
Du musst auch ausländische Einkünfte (Mieten, Zinsen, Löhne) in der deutschen Steuererklärung angeben. Doppelbesteuerung wird über Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) per Anrechnungs- oder Freistellungsmethode vermieden. Tipp: Wer Deutschland verlässt, sollte den Wohnsitz nachweisbar aufgeben (Abmeldung, Wohnung kündigen, Schlüssel abgeben) — sonst bleibt die unbeschränkte Pflicht trotz Auslandsaufenthalts bestehen. Verwandt: Einkommensteuer, Finanzamt.


